Die Geschichte ist kurz erzählt:
1977 war das Jahr der Prüfungen. Der 2. Teil des 1. Staatsexamens für das Lehramt wurde absolviert. Hier erreichte ich im Fach English die Note „befriedigend“ (Sport dagegen war „gut“). Im Dezember erfolgte dann die Prüfung an der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf. In den 10 Teilen der Prüfung wurde ich 6 Mal mit „sehr gut“ und 4 Mal mit „gut“ bewertet und erlangte so den Titel eines
staatlich anerkannten Dolmetschers und Übersetzers für die türkische Sprache.
Da ich immer noch Lehrer sein wollte und es schliesslich nach dem 2. Staatsexamen im Jahre 1980 auch wurde (dieses Mal war die Leistung aber nur „ausreichend“), konnte ich zunächst mit dem Superdiplom nichts anfangen (wenn ich das scannen mit der Schrifterkennung mal beherrsche, kommt hier das Diplom zur Ansicht hin).
Als jedoch in der Türkei die Generäle putschten, war meine Entscheidung, den Lehrberuf aufzugeben auch von der Meinung der Schüler abhängig, die meinten, das ich wohl ein prima Kumpel, aber ein schlechter Pädagoge sei (weil ich den Unterricht nur selten vorbereiten konnte). Die Jahre 1981-1986 verdiente ich also meine Brötchen als Dolmetscher, der beim OLG Hamm allgemein vereidigt wurde.
Dann folgten vier Jahre in London (amnesty international) und knapp zwei Jahre in der Türkei (vorwiegend in Ankara bei der Menschenrechtsstiftung TIHV). Back in good old Germany entschied ich mich für Hamburg als Standort, ohne zu wissen, daß die Gesetzesgeber in diesem Bundesland im Jahre 1986 ein Eignungsfeststellungsverfahren entworfen hatten, dem sich alle Personen unterziehen mußten, die allgemein vereidigt werden wollten.
„No problem“, dachte ich, „mache ich einfach eine weitere Prüfung“. Ich wurde auch gleich zugelassen. Das war am 18.01.93. Dann folgte eine lange Arie der gefaxten und telefonischen Nachfragen. Selbst als ich persönlich einmal vorsprach, war die Antwort immer die gleiche: war es Frühjahr, hieß es „im Herbst“, war es Herbst, hieß es „im Frühling nächsten Jahres“. So gingen fast 4 Jahre ins Land, bis ich schließlich einen Anwalt nahm, der am 20.11.96 klagte.
Die Klageerwiderung war der Prüfungstermin zum 24.02.97, in dem der mündliche Teil für Oktober 1997 angekündigt war. Nach Februar war aber wieder Funkstille und die zuständige Dame im Amt war nicht mehr zu erreichen. Zwischenzeitlich war das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg eingestellt worden, wobei mir die Kosten des Verfahrens angelastet wurden. Dagegen legte mein Anwalt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Der Termin zur mündlichen Prüfung wurde sodann nicht mir, sondern in der Antwort auf die Beschwerde durch die Behörde für Inneres bei der Freien und Hansestadt Hamburg dem Bundesverfassungsgericht als der „vorausichtlich 12.11.97“ (Schreiben vom 29.08.97) mitgeteilt.
Am 10.11.97 bekam ich dann die zuständige Dame „an die Strippe“ und erfuhr erst jetzt, daß ich den schriftlichen Teil bestanden habe, der Termin vom 12.11.97 aber nicht zu halten sei. Also wurde wieder der Anwalt eingeschaltet, der erst eine Klage androhte und sie dann am 30.04.98 abschickte. Die Klageerwiderung war der Termin für die mündliche Prüfung, die am 26.05.98 stattfinden sollte. In Wirklichkeit gab es jedoch keine Prüfung, sondern lediglich meine Vereidigung. Von den anderen 7 KandidatInnen, für die ich die Teilnahme an der schriftlichen Prüfung erstritten hatte, war niemand da.
Wieder erhielt ich die Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Hamburg aufgebührdet und wieder zogen wir mit einer Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Das entschied am 03.05.99 in unserem Sinne.
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