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Verband der Weischede-Familien e.V.
Vereins-Reg. Nr. 498 (Amtsgericht Schwerte)

Anschrift des Verbandes:

Verband der Weischede-Familien e.V.
An der Wietze 17A
30657 Hannover

Tel.: 0511 / 6500835
Fax: 0511 / 6500836

Anschriften der Vorstandsmitglieder:

Dipl.-Kfm. Detlef Großweischede, An der Wietze 17A, 30657 Hannover (Vorsitzender) Tel.: 0511 / 6500835, E-Mail
Dieter Kleine-Weischede, Peenestr. 1, 51371 Leverkusen (stv. Vorsitzender) Tel.: 0214 / 22819
Elke Großeweischede, Odernheimer Str. 85, 12559 Berlin (Schriftführerin) Tel.: 030 / 6596971
Annemarie Großweischede, Elvekumer Weg 26, 41542 Dormagen (Schatzmeisterin) Tel.: 02133 / 71107, E-Mail

Kassenprüfer:

1. Kassenprüfer: Frank Großweischede, Berlin 
2. Kassenprüfer: Thorsten Weische, Menden 
 

Bankverbindung:
Konto-Nr. 131 270 400, Dresdner Bank AG, Dormagen, BLZ 300 800 00


Satzung des Verbandes der Weischede-Familien

(Stand: 2. November 2001)

§1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Verband der Weischede-Familien e.V." mit Sitz in Schwerte

§2 Aufgaben des Verbandes

Zwecke des Verbandes sind:

a) Pflege und Förderung der Genealogie als Wissenschaft und als Freizeitbeschäftigung,
b) Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde,
c) Förderung der Kriegsgräberfürsorge und des Suchdienstes für Vermisste,
d) Förderung des Völkerverständigungsgedankens und der Toleranz,
e) Förderung der Erziehung, Jugendpflege und Altersfürsorge.

Der Verband will diese Zwecke durch Erfüllung folgender Aufgaben fördern:

a) Zusammenfassung der nur zum Teil zusammenhängenden Linien zu einem geschlossenen Verband aller Namensträger,
b) Weitere Erforschung des Namens und der gemeinsamen Abstammung,
c) Gegenseitige Beratung und Unterstützung bei Forschungsarbeiten der einzelnen Linien,
d) Austausch und Veröffentlichung der Forschungsergebnisse,
e) Gedankenaustausch und Zusammenarbeit mit anderen Familienverbänden und in der Heimatkunde und –pflege tätigen Personen und Institutionen,
f) Mitarbeit an Fragen und Projekten der Familienpolitik sowie Förderung eines familienfreundlichen Klimas in der Öffentlichkeit und bei Behörden,
g) Hilfestellung bei der Suche nach Vermissten des Familienverbandes und der Suche und Pflege von Kriegsgräbern von gefallenen Angehörigen in Zusammenarbeit mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.,
h) Aufarbeitung von Kriegserlebnissen in der Familienchronik unter besonderer Berücksichtigung von Erfahrungen im Sinne der Völkerverständigung und Toleranz,
i) Pflege der internationalen Kontakte von und mit Familienverbandsangehörigen, insbesondere von denjenigen, die in anderen Ländern als Deutschland wohnhaft sind,
j) Integration von Flüchtlingen und deren Nachkommen sowie nichtdeutscher Ehepartner in den Familienverband
k) Unterstützung von Familientreffen auch im Ausland, insbesondere für und mit Jugendlichen  des Familienverbandes und ihren Freunden, um die Menschenverachtung von Kriegen z. B. durch gemeinsamen Besuch von Kriegsgräbern und die Möglichkeiten freundschaftlicher Verständigung unter den Völkern erfahrbar zu machen,
l) Einbeziehung der Jugendlichen des Familienverbandes und ihrer Freunde in die Familienverbands- und Heimatforschung durch:
-  die Eröffnung individueller Möglichkeiten der Mitarbeit,
-  Gestaltung der Familienverbandstreffen mit jugendgemäßem Veranstaltungsteil
-  Organisation besonderer Jugendprojekte und –treffen im Sinne der Vereinszwecke und –aufgaben im In- und Ausland
-  Unterstützung bei der Bearbeitung schulischer und außerschulischer Projekte in den Bereichen Heimatkunde und Politik, Genealogie und Geschichte,
m) Unterstützung und Fürsorge für Familienverbandsangehörige im Alter durch
-  die Eröffnung individueller Möglichkeiten der Mitarbeit,
-  Gestaltung der Familienverbandstreffen mit besonderem Veranstaltungsteil für Senioren,
-  Organisation spezieller Veranstaltungen für Senioren im Sinne der Vereinszwecke und Aufgaben,
-  Vermittlung und Gewährung immaterieller Hilfen in Notsituationen,
-  Immaterielle Hilfen im Zusammenhang mit Sterbefällen und in der Gestaltung von Trauerfeiern,
n) Erarbeitung von Biographien bedeutender Einzelpersonen und Familien des Familienverbandes unter besonderer Berücksichtigung der übrigen Verbandszwecke und –aufgaben bzw. Unterstützung bei deren Erstellung.

§3 Allgemeine Bestimmungen

Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts – steuerbegünstigte Zwecke – der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung.

a) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke kann der Verein Zweckbetriebe im Sinne des §65 Abgabenordnung begründen und betreiben.
b) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
c) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
d) Der Verein kann für seine Aufgaben zweckgebundene Rücklagen bilden.
e) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
f) Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Zuwendungen aus dem
    Vereinsvermögen erhalten.

§4 Mitgliedschaft

a) In den Verband der Weischede-Familien können neben Weischede-Familien und Einzelpersonen mit dem Namen Weischede alle an dem Familienverband Weischede interessierten Personen als Mitglieder aufgenommen werden.
b) Die Beitrittserklärung zur Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Anmeldung. Mit der Aufnahme in den Verband erkennt das neue Mitglied die Satzung des Verbandes an.
c) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Verbandes. Wird die Aufnahme abgelehnt, so ist die Berufung an die nächste Mitgliederversammlung zulässig, die mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet.
d) Durch Vorstandsbeschluß können fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Die Mitglieder des Verbandes erhalten keine Gewinnanteile und auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.
Lediglich für Forschungszwecke und zum Erwerb von Büchern und Schriften für die Weischede-Sammlung werden Barauslagen zurückerstattet, wenn sie vom Vorsitzenden und dem Schatzmeister geprüft und genehmigt wurden.
Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Verbandes keinen Anteil an etwa vorhandenen Vermögenswerten.
Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Verbandes fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
e) Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung des Verbandes, durch Austritt oder durch Ausschluß.
f) Der Austritt muß gegenüber dem Vorsitzenden schriftlich erklärt werden. Er ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schluß eines Kalenderjahres zulässig.
g) Der Ausschluß eines Mitglieds erfolgt bei Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, bei unehrenhafter Handlung oder bei verbandsschädigendem Verhalten.
Der Ausschluß wird vom Vorstand beschlossen. Das ausgeschiedene Mitglied ist von dem Beschluß durch Einschreiben in Kenntnis zu setzen. Ausgeschiedene Mitglieder verlieren jedes Anrecht an den Verband und dessen Einrichtungen, insbesondere der Rückgabe von Spenden an das Familienarchiv.
Gegen den Beschluß steht dem Mitglied innerhalb einer Frist von 3 Monaten die Beschwerde an die Mitgliederversammlung zu, die mit einfacher Mehrheit entscheidet.

§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

a) Der Jahresbeitrag wird von der Vorstandsversammlung festgesetzt und von der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt. Der Beitrag ist im ersten Vierteljahr fällig. Er beträgt seit den 1.1.2002 für Einzelmitglieder und für selbständige Familien 20 EUR. Eingeschlossen in diesen Betrag ist der Bezug der in zwangloser Folge erscheinenden Mitteilungen des Verbandes der Weischede-Familien.
b) Die Mitglieder haben auf den Familientagungen volles Stimmrecht. Eheleute können sich dabei untereinander vertreten.
c) Die Mitglieder haben nach besten Kräften die Ziele des Verbandes zu unterstützen und zu fördern.
d) Die Mitglieder haben von allen Veränderungen ihrer Familie durch Geburt, Vermählung, Scheidung oder Tod sowie über Adressenänderung den "Verband der Weischede-Familien e.V." in Kenntnis zu setzen.
e) Unverschuldet in Not geratenen Mitgliedern kann der Jahresbeitrag auf Antrag vom Vorsitzenden gestundet oder vom Vorstand ganz erlassen werden

Das Vermögen des Verbandes setzt sich zusammen aus den Beiträgen und aus freiwilligen Spenden. Das Vermögen dient ausschließlich den in §2 genannten Zwecken des Verbandes.
Das Vermögen wird vom Vorstand verwaltet, insbesondere von dem auf dem Familientag dafür bestellten Schatzmeister. Auf jedem Familientag ist vom Vorstand bzw. dem Schatzmeister ein Kassenbericht vorzulegen.

§6 Das Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§7 Organe des Verbandes

Die Organe des Verbandes sind:
1.) der Vorstand,
2.) die Mitgliederversammlung.

Zu 1.)
a) Der Vorstand besteht aus mindestens vier Personen: dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
b) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils bis auf Widerruf gewählt.
c) Er führt die Geschäfte des Verbandes und ist gegenüber der Mitgliederversammlung verantwortlich. Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist zulässig.
d) Bei Vorstandssitzungen kann sich ein Vorstandsmitglied durch ein anderes Vorstandsmitglied durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
e) Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Bare Auslagen können erstattet werden.
f) Der Verband wird vertreten durch den Vorsitzenden und den Stellvertreter. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann der Vorsitzende oder der Stellvertreter gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied den Verband vertreten. Der Verhinderungsfall braucht nicht nachgewiesen zu werden.

Zu 2.)
a) Die Hauptversammlung findet möglichst alle zwei Jahre statt. Sie nimmt die Berichte des Vorstandes entgegen und wählt die Kassenprüfer, die die Entlastung des Vorstandes prüfen. Die Hauptversammlung beschließt dann über die Entlastung des Vorstandes und wählt den neuen Vorstand und die Kassenprüfer.
b) Die ordentliche Hauptversammlung wird vom Vorstand einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß einberufen werden, wenn sie von 20% der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Tagesordnung verlangt wird.
c) Mitgliederversammlungen auch einzelner Linien können jährlich stattfinden; sie dienen der Kontaktpflege und der Aussprache.
d) Jede Mitgliederversammlung ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mindestens 6 Wochen vorher einzuberufen.
e) Anträge der Mitglieder sind mindestens 8 Tage vor der Mitgliederversammlung vorzulegen.
f) Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Versammlung.
g) Über die Verhandlugen der Mitgliederversammlungen und der Vorstandssitzungen werden Niederschriften gefertigt, die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben sind. Bei Verhandlungen genügt die einfache Mehrheit, sofern durch Satzung oder Gesetz nichts anderes vorgeschrieben ist.
h) Bei Mitgliederversammlungen ist der Vorsitzende berechtigt, in dringenden und wichtigen Angelegenheiten eine schriftliche Abstimmung herbeizuführen. Er ist berechtigt, die schriftliche Beantwortung der Abstimmungsfrage zu befristen, und verpflichtet, über das Ergebnis eine Niederschrift anzufertigen, die von ihm und einem weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet wird und die Antworten der Abstimmenden auszugsweise enthalten muß.
i)  Der Vorsitzende ist verpflichtet, diese in der schriftlichen Abstimmung zustandegekommenen Beschlüsse in der nächsten Vorstandssitzung vorzulegen.
k) Jedes Mitglied des Verbandes kann sich durch eine schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied in der Mitgliederversammlung vertreten lassen; jedes anwesende Mitglied kann höchstens fünf Stimmen auf sich vereinigen.

§8 Auflösung des Verbandes

Bei Auflösung des Familienverbandes fällt das Vermögen des Verbandes an das Ruhrtalmuseum in Schwerte, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.



Familienpost

Folgende Ausgaben der Familienpost sind im Internet einsehbar:



Literatur über Große-Weischede, Kleine-Weischede und Weischede

O. Bierhoff
1. Ein Bauernkind trägt zur Rettung der Grafschaft Limburg bei.
Heimatblätter für Hohenlimburg und Umgebung, 12. Jahrg., Heft 11/12, 1952, S. 172-175.
2. Die Herren von Weischede und ihre Beziehungen zur Grafschaft Limburg.
Heimatblätter für Hohenlimburg und Umgebung, 20. Jahrg., Heft 7, 1959, S. 99-110.
3. Aus welchem der beiden Weischedehöfe in Ergste stammt Hermann Weischede (1628-1720), Bürgermeister zu Westhofen?
Heimatblätter für Hohenlimburg und Umgebung, 22. Jahrg., Heft 3, 1961, S. 37-41.
4. Hermann Weischede (1628-1720), Bürgermeister von Westhofen.
Heimatblätter für Hohenlimburg und Umgebung, 22. Jahrg., Hefte 4-6, 1961.

W. Honselmann
1. Wilhelm Weisched gen. Rorich, 1550 Wollweber in Schwerte, später Diener des Landgrafen Philipp v. Hessen.
Heimatblätter für Hohenlimburg und Umgebung, 24. Jahrg., Heft 12, 1963, S. 177-182.

Marijke de Jong-de Roo
1. Stamboom van de Nederlandse tak van Weischede, Hengelo (Ov.)
Privatdruck 1993, S.1-11.

K. Kleine-Weischede
1. Geschichte der Familie Kleine-Weischede.
Privatdruck Leverkusen 1964 (166 Seiten), vergriffen.
2. Zur Geschichte des Bauernhofes Weischede (Kleine-Weischede) in Steinen bei Hemmerde.
Der Märker, Heft 11, S. 185-188 (1968).
3. Zur Geschichte des Bauernhofes Große-Weischede in Steinen bei Hemmerde.
Der Märker, Heft 7, S. 99-102 (1969)
4. Über die mehr als 300jährige Geschichte der beiden Bauernhöfe Große- und Kleine-Weischede.
Heimatblätter für Hohenlimburg und Umgebung, 30. Jahrg., Heft 8, 1969, S. 171-176.
5. Nachrichten von den Weischede-Höfen.
Hellweger Anzeiger, Heimatbeilage, Folge 37 u.38 vom 18.9. und 25.9.1970
6. Das Höhlingsche Haus und seine Bewohner.
Der Märker, Heft 1, S. 7-10 (1972)
7. Wappen Kleine-Weischede
Deutsche Wappenrolle, Bd. 23 (1972)
8. August Große-Weischede
Der Märker, Heft 5, S. 164-1965 (1974)
9. Weischede - Höfe und Träger dieses Namens.
Verlag Weischede & Schoob Druck Nachf. 58802 Balve-Garbeck 1997 (187 Seiten).
10. Neues über die Höfe Nieder- und Oberweischede bei Ergste.
Hohenlimburger Heimatblätter für den Raum Hagen und Iserlohn, 59.Jahrg., Heft 7, 1998,
S. 270-277.
11. Weischede auf dem Selter (Sälter)-Hof in Westhofen.
Hohenlimburger Heimatblätter für den Raum Hagen und Iserlohn, Heft 11, 1998, S. 432-439.
12. Weischede in Wellinghofen.
Hohenlimburger Heimatblätter für den Raum Hagen und Iserlohn, Heft 1, 2000, S. 1-7

In der ‚Familienpost‘ sind bisher folgende familiengeschichtliche Beiträge erschienen:

Prof. Dr. Klaus Kleine-Weischede

a) Weischede
Eine etwas ungewöhnliche Geschichte vom Niederweischedehof  Nr .2/1998
Der Crevets-Hof (bona Weyschede), später Sauls Gut in Aplerbeck Nr. 3/1999
Philipp Christian Friedrich Weischede, Ackerbürger in Schwerte  Nr. 7/2001, Nr. 8/2001
Das Dortmunder Katharinenkloster und der Erlehof in Westhofen Nr. 9/2002, Nr. 10/2002
Ein Ehevertrag aus dem Jahre 1714 Nr. 12/2003

b) Kleine-Weischede
Aus dem Leben von Carl Friedrich Kleine-Weischede   Nr. 3/1999
Meine Urgroßeltern Heinrich Friedrich Ludwig Christoph Kleine-Weischede und Friederike Wilhelmine Henriette, geb. Erlenkamp  Nr. 4/1999
Gedichte  Nr. 6/2000
Wer war 'Karl von Dortmund'?  Nr. 10/2002
Familie und Nachkommen des Zugführers Karl Wilhelm Kleine-Weischede Nr. 12/2003

c) Große-Weischede
Familie und Nachkommen des Heinrich Caspar Ferdinand Peter Ernst Diedrich Wilhelm Große-Weischede Nr.11/2003

d) Literatur über Große-Weischede, Kleine-Weischede und Weischede
Nr. 2/1998

e) Nachträge und wesentliche Ergänzungen zu den Stammbäumen
    im Buch „Weischede - Höfe und Träger dieses Namens
Nr. 1/1998
Nr. 2/1998
Nr. 4/1999
Nr. 7/2001

f) Zusammenhänge zwischen den Weischede-Linien und –Höfen
Nr. 5/2000
Nr. 6/2000
Nr. 7/2001

g) Gedichte
Herbstgedicht  Nr. 6/2000, S. 8
Karneval   Nr. 9/2002
Ein weiteres Gedicht von Carl Friedrich Kleine-Weischede Nr. 12/2003



Aktuelles

Das zweite Familienverbandstreffen fand am 1./2. September 2001 auf Schloss Burg statt. Leider war die Teilnahme (38 Personen) sehr gering. In der 'Familienpost' Nr. 8 u. 9 wird ausführlich über das Treffen berichtet. Der Vorstand wurde wiedergewählt.
Fotos vom Treffen
 



Links zu Internetseiten verschiedener Familienmitglieder

www.grossweischede.de