Die wichtigesten Auszüge der Strahlenschutzverordnung
Grundregeln für Umgang mit radioaktiven Stoffen
- Jede unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von Personen, Sachen oder der Umwelt ist zu vermeiden .
- Jede Strahlenexposition oder Kontamination von Personen, Sachen und Umwelt ist unter Beachtung des Standes der Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles .... so gering wie möglich zu halten.
- Wenn Sie beruflich an der Universität Konstanz mit radioaktiven Stoffen, ionisierenden Strahlen, bzw. Röntgenstrahlen zu tun haben, arbeiten Sie - idealerweise ... - in Räumen, die nach den obigen Grundsätzen eingerichtet sind und entsprechend überwacht werden.
Strahlenschutzbereiche
- Die gefährlichste Zone ist in diesem Zusammenhang der Sperrbereich. Hier kann die sogen. Ortsdosisleistung höher als 3 mSv/h sein. Sperrbereiche sind in der Regel gegen unbeabsichtigtes Betreten abgesichert und deutlich sichtbar mit einem Schild "SPERRBEREICH - KEIN ZUTRITT" , zusätzlich zu dem bekannten Strahlenschutzzeichen gekennzeichnet. Ein Betreten der Sperrbezirke ist nur in Ausnahmefällen erforderlich und gestattet und muß besonders überwacht werden.
- Der "normale" berufliche Umgang mit Radioaktivität und ionisierender Strahlung findet in der Regel in den Kontroll- und Überwachungsbereichen statt.
- Jugendliche unter 16 Jahren und schwangere Frauen haben grundsätzlich keinen Zutritt zu Kontrollbereichen, stillende Frauen auch nicht zu Kontrollbereichen, in denen mit offenen radioaktiven Stoffen gearbeitet wird ; schwangere oder stillende Frauen dürfen nicht mit genehmigungspflichtigen offenen radioaktiven Präparaten umgehen.