Berechnung von Anwaltsgebühren:


Die verständliche erste Frage beim Anwalt ist immer die nach den entstehenden Kosten. An dieser Stelle werde ich Ihnen bald erläutern, wie sich die Anwaltsgebühren nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) zusammen setzen, und wie Sie bereits vorab grob ermitteln können, welche Kosten auf Sie bei der Beauftragung eines Anwaltes zukommen.

Vorab biete ich Ihnen jedoch bereits jetzt ein kleines Berechnungsprogramm an, mit dem Sie grob die insgesamt anfallenden Kosten eines Prozesses bei Gericht ermitteln können. Dies dient Ihnen dazu, um vorab abschätzen zu können, ob es sich lohnt, diesen Prozess überhaupt zu führen. In den meisten privaten Rechtsstreitigkeiten ist es nach der Zivilprozessordnung nämlich so, dass derjenige, der den Prozess am Ende verliert, auch die gesamten Kosten dieses Prozesses übernehmen muss.

 
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  • Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird.
  • Markieren Sie das Feld "-10%" wenn Sie die Gebühren für die neuen Bundesländer berechnen wollen.
  • Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter hat Anwalt".
  • Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, markieren Sie das Feld "mit Beweisaufnahme" und geben Sie die geschätzten Kosten hierfür ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten.
  • Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen.
  • Wenn Sie die ab 1.1.2002 geltenden Gebühren berechnen wollen, markieren Sie das Feld "ab 1.1.2002 (Euro)". Sämtliche Ein- und Ausgaben sind dann in Euro.

 

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