(Aufgezeichnet am 17. Mai 1999)
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NATO-Krieg in Europa lesen Sie hier:
Europa
Deckert-Anwalt verurteilt
In Mannheim ist Rechtsanwalt Ludwig Bock wegen "Volksverhetzung" zu 9.000 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte den ehemaligen NPD-Vorsitzenden Günther Deckert 1997 in einem spektakulären strafrechtlichen Verfahren verteidigt. Grundlage der Verurteilung waren Formulierungen in seinen Beweisanträgen in diesem Verfahren. Ihm wird eine "revisionistische Grundhaltung" angelastet.
Diese Verurteilung ist die erste in der bundesrepublikanischen Justizgeschichte, die aufgrund von Beweisanträgen eines Rechtsanwaltes in einem strafrechtlichen Verfahren ergeht. Offensichtlich soll damit die Möglichkeit eingeschränkt werden, sich gegen strafrechtliche Vorwürfe in Zusammenhang mit Meinungsdelikten vor Gericht publikumswirksam zur Wehr zu setzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil es der Staatsanwaltschaft, die in Berufung gegangen ist, als zu milde erscheint. Die Staatsanwaltschaft hatte für Bock Gefängnis und 50.000 Mark Geldstrafe gefordert, zahlbar an die KZ-Gedenkstätte Auschwitz.
Spanischer "Revisionist" vor Verfassungsgericht
Der Justizfall des katalanischen Buchhändlers Pedro Varela ist noch nicht abgeschlossen. Varela war im vergangenem November nach dem erst jüngst eingeführten Artikel 607.2 des spanischen StGB in erster Instanz vom Richter Santiago Vidal (Strafgericht Nr. 3, Barcelona) wegen Verbreitung revisionistischer Literatur zu 2 Jahren Haft wegen Apologie des Massenmordes und zu weiteren 3 Jahren wegen Anstachelung zum Rassenhaß verurteilt worden. Richter Vidal befand, Varela habe als Buchhändler u.a. Veröffentlichungen verbreitet, die revisionistische Thesen der Geschichte vertreten.
Dieses Urteil hatte besondere Aufmerksamkeit erregt, weil es das erste dieser Art in Spanien gewesen ist. Varelas Verteidiger gingen allerdings in die zweite Instanz. Die Verteidigung bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit des genannten Artikels und hat insofern einen Teilerfolg erzielt, als das Strafgericht die Sache an das Verfassungsgericht verwiesen hat, um zu klären, ob ein Widerspruch zum Artikel 20 der Verfassung vorliegt, wonach in Spanien die Freiheit der Meinungsäußerung garantiert wird. Ob das Verfassungsgericht beschließt, sich der Frage anzunehmen, steht allerdings noch nicht fest.
Seltsamer Tod eines Verschlüsselungs-Experten
Ein Abteilungsleiter im Bonner Bundeswirtschaftsministerium, der zuständig für Fragen der Datenverschlüsselung, stürzte tödlich Anfang Mai aus dem Fenster seiner Privatwohnung in Bonn. Er hatte deutsche Verschlüsselungs-Verfahren gefördert, die auch vom amerikanischen Geheimdienst kaum geknackt werden können. Gegen die Einführung amerikanischer Verfahren in der BRD, die von US-amerikanischer Seite gefordert wird, hatte er sich stets gewehrt.
Erfolgreiche NPD-Kundgebungen
Am 17. April führte die Nationaldemokratische Partei Deutschlands zwei erfolgreiche Demonstrationen in Magdeburg und Frankfurt Oder durch. Beide Veranstaltungen waren zuvor von den Behörden rechtswidrig verboten worden. Dagegen hatte die NPD die Gerichte angerufen und jeweils eine Einstweilige Verfügung erwirkt, durch die das Verbot aufgehoben werden mußte.
Kopfgeld für Milosevic -eine Sparmaßnahme?
Der FDP-Stratege Jürgen Möllemann hat vorgeschlagen, auf die Ergreifung von Slobodan Milosevic 500 Millionen Mark Belohnung auszusetzen. Auf den ehedem im wilden Westen üblichen Zusatz tot oder lebendig verzichtete er. Möllemann rechnet vor, daß 500 Millionen Mark in etwa die Summe seien, die die NATO jeden Tag für ihre Luftangriffe auf Jugoslawien ausgeben muß.
Antifa-Anwältin verurteilt
Die Rechtsanwältin Eleonore Stern ist wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten vom Amtsgericht Passau zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Stern zeichnete verantwortlich für eine ganze Reihe von Aufrufen einer Antifa-Organisation namens "Passauer Aktion Zivilcourage", die sich zum Ziel gesetzt hat, patriotische Versammlungen in Passau zu verhindern. Der Anklage, die jetzt zur Verurteilung führte, lagen Flugblätter zugrunde, die sich gegen den "Tag des nationalen Widerstands" der NPD in der Passauer Nibelungenhalle am 7. Februar 1998 gewandt hatten. Versuche der Antifa, den Zugang zur Halle zu blockieren, wurden von der Polizei zunichte gemacht. Zu einer solchen Blockade hatte Eleonore Stern aufgerufen. Schon bei der Anfahrt waren Veranstaltungsbesucher von Antifa-Schlägerbanden angegriffen und mehrere Fahrzeuge beschädigt worden. Amtsrichter Hammer bescheinigte der linken Anwältin "mangelndes Standesbewußtsein". Sie hatte die Rechtsauffassung vertreten, sie dürfe zu Blockaden aufrufen, falls sie sich gegen rechts wenden.
Gegen Eleonore Stern sind 15 weitere Ermittlungsverfahren wegen ähnlicher Delikte anhängig. Sollte es in mehreren weiteren Fällen zu einer Verurteilung gegen sie kommen, dürfte sie ihre Anwaltszulassung bald los sein.
Anpassung geschafft!
"Ich habe es geschafft, ich bin im Moment sehr anerkannt. Auch als Jude, ich spiele sehr viele jüdische Charaktere."
Schauspieler Armin Mueller-Stahl über seinen Aufstieg in Hollywood.
Selbständig gemacht
Zwei Arbeitslose haben in Bonn die Aufforderung der Politiker "eigene Ideen zu Entwickeln und sich selbständig zu machen" auf ihre Weise interpretiert: Früh morgens erschienen sie auf dem Arbeitsamt - aber nicht, um sich auf das Lotteriespiel einer Arbeitsplatz-Vermittlung einzulassen. Sie zeigten Eigeninitiative. Aus dem Bedienmarken-Spender zogen sie massenweise Bedienmarken, die sie im Laufe des Tages für eine Mark das Stück an Arbeitsuchende veräußerten, die ihre Wartezeit verkürzen wollten. Das klappte zuerst wunderbar. Bis die Amtspersonen davon Wind bekamen und dem lukrativen Treiben ein Ende bereiteten.
Unsterblicher (Medien-) Hitler?
Im September 1945 ist Adolf Hitler mit einem U-Boot an der Südküste Argentiniens gelandet. Er ging "mit zwei Frauen, einem Arzt und mehreren schwerbewaffneten Leibwächtern" an Land. "Sechs argentinische Beamte begrüßten die Gruppe (...). Sie erhielten von Hitler 15.000 Dollar Schweigegeld in bar. Das Gepäck wurde auf Maulesel verladen." So ist es nachzulesen in der FBI-Akte Nr. 105-410 vom 21.09.1945, die nun von jedermann eingesehen werden kann, denn aufgrund eines US-Gesetzes aus dem Jahre 1975 ist das FBI verpflichtet, seine Akten nach einigen Jahrzehnten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. In Argentinien und New York, in Jugoslawien und Spanien wurde ausweislich dieser unbestechlichen Unterlagen Adolf Hitler bis weit in die 50er Jahre hinein immer wieder "eindeutig identifiziert".
Anfrage im sächsischen Landtag zum Thema Lauschangriff:
"Frage 1: Darf der Bürger eine entdeckte elektronische Wanze mit dem Hammer breitschlagen?
Frage 2: Oder steht dem entgegen, daß die Lauscherei nun sogar grundgesetzlich erlaubt und die Wanze überdies Eigentum des Staates ist?
Antwort: Technische Einrichtungen, die nach dem Entwurf der Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes und zur Verbesserung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität nach entsprechender richterlicher Anordnung zum Abhören und Aufzeichnen des nichtöffentlich
gesprochenen Wortes in Wohnungen installiert werden können, bleiben in der Regel Eigentum der installierenden Stelle. Ihre vorsätzliche Zerstörung kann daher als Sachbeschädigung strafbar sein. Die Rechtswidrigkeit ausschließende Gründe dürften bei gesetzmäßiger
Installierung in aller Regel nicht bestehen.
Frage 3: Grenzt der Einsatz kräftiger Breitband-Störsender gegen die Wanzen als Akt des aktiven Widerstands schon an versuchte Strafvereitelung?
Antwort: Der Einsatz von Störsendern zum Zweck der Behinderung von Ermittlungen kann je nach den Umständen als versuchte Strafvereitelung strafbar sein.
Frage 4: Darf eine Zeitung Annoncen mit Verkaufsangeboten über geeignete Störsender schalten?
Antwort: Das Schalten solcher Zeitungsanzeigen kann Beihilfe zur versuchten Strafvereitelung sein, wenn es die Verhinderung bestimmter Ermittlungen zum Ziele hat."
Sudan: US-Raketenziel war keine Giftgasfabrik
Immer wieder treffen US-Raketen auf dem Balkan zivile Ziele. Die Diskussion über den Krieg vor unserer Haustüre hat einen Zivilprozeß in den Hintergrund treten lassen, dessen Ergebnis ansonsten wohl auch von den etablieren Massenmedien als sensationell bewertet worden wäre. In den USA hat nämlich der Eigentümer jener angeblichen Giftgas-Fabrik, die US-Bomben zerstört haben, um Vergeltung für Anschläge des afghanischen Islamisten Osama Ben Laden zu üben, die Freigabe seines vom US-Finanzministerium eingefrorenen 24-Millionen-Dollar-Vermögens erreicht und gerichtlich nachgewiesen, daß in der bombardierten Fabrik kein Giftgas hergestellt wurde.
Die zerstörte Fabrikanlage gehört dem arabischen Unternehmer Salah Idris, dessen Konten bei der American Bank in London 24 Millionen Dollar Guthaben aufwiesen, als sie auf Befehl der zuständigen US-Behörden eingefroren wurden. Die CIA hatte in der Nähe der Fabrik
Bodenproben nehmen lassen und behauptet, darin seien Substanzen gefunden worden, die bei der Herstellung von VX-Nervengas entstehen. Salah Idris ließ über eine renommierte Washingtoner Anwaltsfirma den Dekan des Fachbereiches der Universität Boston, Thomas D. Tullius, Bodenproben aus dem Fabrik-Bereich analysieren. Dullius fand keinerlei Hinweise auf giftige Substanzen.
Der CIA blieb noch das Argument, Idris Firma unterhalte Kontakte zu Ben Laden und sei am irakischen Giftgas-Programm beteiligt gewesen. Aber auch diese Behauptung war nicht gerichtsfest. Der Unternehmer ließ die Kroll Associates, eine bekannte internationale Wirtschaftsberatung, die Verflechtungen seines Unternehmens untersuchen. Das Ergebnis widerlegt die CIA-Behauptungen.
Fazit: Die US-Militärs haben im Sudan eine zivile Fabrik bombardiert, dabei Menschen getötet und erheblichen Sachschaden verursacht, offensichtlich nur, um in der Öffentlichkeit Stärke zu demonstrieren im Kampf gegen Ben Laden, den sie direkt zu treffen nicht in der Lage waren.
Steven R. Ross, der Salah Idris in den USA anwaltlich vertritt, verklagt jetzt den amerikanischen Staat auf Zahlung von Schadensersatz. Das kann teuer werden. Guten Rat in dieser Sache hätte die CIA rechtzeitig und kostenlos aus den eigenen Reihen bekommen können. Milt Bearden, ehemaliger oberster CIA-Agent in Afghanistan, hat bereits im vergangenen Jahr bei einer Lesung seiner Memoiren in einem Washingtoner Buchladen aus dem Nähkästchen geplaudert. Die Behauptung, in der sudanesischen Fabrik werde Giftgas produziert und Idris stehe mit Bin Laden in Kontakt, sei an den Haaren herbeigezogen, erklärte der Mann, der für die USA jahrelang die afghanischen Mudschaheddin mit Waffen für den Kampf gegen die Sowjetunion versorgt hat.
Erfolg für Le Pen und seine Nationale Front vor Gericht
Das zuständige französische Gericht hat bestätigt, daß der Name "Front National" nur der Partei Le Pens zukommt. Die neulich gegründete Konkurrenzpartei seines ehemaligen Stellvertreters muß sich also um einen anderen Namen und ein anderes Abzeichen bemühen, was ihre Chancen bei den nächsten Wahlen wesentlich erschweren dürfte.
Unerwünschte Meinungsäußerung
Australischer Redakteur in der BRD verhaftet
Dr. Fredrick Töben, Direktor der "Adelaide Institute Website" und Redakteur des "Adelaide Institute Newsletter", wurde am 9. April 1999 in Mannheim von Staatsanwalt Hans Heiko Klein und der politischen Polizei verhaftet. Er ist zur Zeit im Mannheimer Gefängnis und wartet auf seinen Prozeß.
Diese Verhaftung fand während eines Privatgesprächs am 8. April 1999 zwischen Staatsanwalt Klein und Dr. Töben statt, in dem Dr. Töben einige Fragen ansprach, die den "Holocaust" betrafen. Er wurde dann für eine weitere Diskussion am nächsten Tag eingeladen, zu der nicht nur Staatsanwalt Klein, sondern auch ein Herr Mohr erschien, der sich zunächst nicht als Angehöriger der politischen Polizei ("Staatsschutz") zu erkennen gab. Während des Gesprächs wurde Klein gefragt, ob er an den Holocaust glaube, worauf er das sofort bestätigte. Dr. Fredrick Töben wurde gefragt, ob er ebenfalls der Holocaust-Geschichte zustimmte, worauf er erwiderte "Das ist es, was Sie sagen". Dieses Ausmaß an Skeptik war für Mohr Anlaß genug, Fredricks sofortige Verhaftung zu fordern wegen "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener".
Das Adelaide Institute weist darauf hin, daß Fredrick Töbens Bemerkungen an die Herren Klein und Mohr während einer privaten Unterhaltung stattfanden. Zu keiner Zeit gab er öffentliche Erklärungen zum Holocaust ab, veranstaltete Kundgebungen, hielt Reden oder gab in anderer Weise innerhalb Deutschlands öffentliche Erklärungen des Unglaubens ab; das Treffen mit diesen zwei Männern. Dieses "Denkverbrechen" war anscheinend Anlaß genug, ihn zu verhaften.
Der Inhalt der "Adelaide Institute Website" Dr. Töbens wird ohne Zweifel in der Verhandlung zur Sprache kommen. Dr.Töben ist australischer Staatsangehöriger, der eine Website betreibt, die in Australien legal ist. Er hat bereits Kopien des Inhalts an die australische Polizei geschickt, die bestätigt hat, daß das Material nicht gegen australisches Gesetz verstößt. Der bundesdeutsche Staat versucht, sich den Status internationaler Rechtsprechung zu geben und sich als Zensor von Material betätigt, das in seinem Herkunftsland legal ist. Ein Rechtsanwalt wurde inzwischen beauftragt, Dr. Töben zu verteidigen.
EFA (Electronic Frontiers Association) hat bekanntgegeben, daß sie Dr. Töben in der Sache "Redefreiheit im Internet" unterstützen wird.
Wer die weitere Entwicklung des Falles verfolgen möchte, kann sich danach bei der folgenden elektronischen Anschrift erkundigen:
Geoff. Muirden: nedrium@netspace.net.au Adelaide Institute
PO Box 3300
Norwood, South Australia 5067
NATO probiert bei ihren Luftangriffen neue Waffensysteme aus
Als sicherer Gewinner des NATO-Krieges gegen Jugoslawien darf zweifellos schon jetzt die amerikanische Waffenindustrie gelten. (Ein einziger B-2-Bomber kostet über 4 Milliarden Mark/fast 30 Milliarden Schilling.) Als von besonderer Wichtigkeit erweist sich das System der "Global Positioning Satellite (GPS)", mit dessen Hilfe Geschosse auf bestimmte Ziele gelenkt werden. Die Masse der über Jugoslawien abgeworfenen Bomben werden allerdings lasergesteuert.
Wofür Attentate vielleicht doch "gut" sind...
Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen in London ...natürlich nur gegen "Rassisten"
Unterhaus stimmte Entwurf zu Großbritannien will durch eine Fünf-Prozent-Wahlhürde den Einzug von "Rassisten" und "Extremisten" in das Londoner Stadtparlament verhindern. Das Unterhaus des britischen Parlaments stimmte einem entsprechenden Entwurf der Regierung zu. Das Parlament sei entschlossen, wirksam gegen rassistische Gruppen vorzugehen, sagte der für London zuständige Minister Nick Raynsford.
Durch die Hürde braucht ein Kandidat bei einer Wahlbeteiligung von 50 Prozent mindestens 125.000 Stimmen, um einen Sitz im Stadtparlament zu erhalten. Im Mai 2000 wird neben der dem Parlament der britischen Hauptstadt auch der Bürgermeister gewählt.
Dichter, Steine und Politiker
Der österr. Innenminister Schlögl wegen Wahrheitswidrigkeit in der Klemme
Seit geraumer Zeit schwebt ein nicht immer durchsichtiges Verfahren um das Verbot des Vereins "Dichterstein". Der Verein ist privatrechtlich und widmet sich vornehmlich dem Erhalt und der Pflege des gleichnamigen Ehrenmals für deutsche Dichter, das sich in Offenhausen, Oberösterreich, befindet.
Die Haltung des Innenministers in dieser Sache hat wiederholt zu Unklarheiten und sogar zu parlamentarischen Anfragen Anlaß gegeben. Nun wirft der Anwalt des Vereins und ehemaliger SPÖ-Abgeordneter DDr. Stephan Tull Minister Schlögl in einer Presse-Aussendung vor, "nicht immer die Wahrheit" zu sagen, was er jetzt anhand von amtlichen Unterlagen aus dem Innenministerium beweisen will (Zitat):
"Das Bundesministerium für Inneres hat am 26. März 1997 einen Bericht über den Verein ´Dichterstein Offenhausen´ von der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich angefordert.
Die genannte Sicherheitsdirektion hat am 27. März 1997 dem Bundesministerium für Inneres einen Aktenvermerk, Zahl: Vr-827/1992 betreffend ´Verein Dichterstein Offenhausen´ übermittelt.
In diesem Aktenvermerk heißt es u.a.:
´In beiden Fällen wurden Ermittlungen eingeleitet und das Ergebnis der Staatsanwaltschaft Wels zugeleitet, die die im Jahre 1990 erstattete Anzeige am 10.10.1990 gem. § 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt hat, und die im Jahre 1992 erstattete Anzeige am 4.9.1992. Seither sind keine Anlässe bekanntgeworden, die Anlaß zu einer vereinsrechtlichen Überprüfung des Bestandes des Vereines geboten hätten.´
Dieser Aktenvermerk ist von Hofrat Dr. Kurt Hickisch unterfertigt.
Obwohl der Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl diesen Aktenvermerk kannte, hat er in einer Originaltextservice-Aussendung der APA am 24. April 1998 um 10 Uhr 39 unter der Überschrift Innenministerium stellt Tätigkeit des Vereines ´Dichterstein Offenhausen´ ein´ den genannten Verein öffentlich verdächtigt, sich fortgesetzt n.s. wiederbetätigt zu haben.
Schlögl hat somit bewußt eine wahrheitswidrige Behauptung über die APA/OTS bekanntgegeben.
Mag. DDr. Stephan Tull"
Wales und die Regionalisierung:
20 Prozent sprechen noch Kymrisch
Der Niedergang der althergebrachten europäischen "Nationalstaaten", die ja oft nicht wahrhaftig national, sondern eher multinational sind, und die Unmöglichkeit, mit Phantasien und internationalistischen Parolen à la multikulti eine tragfähige und ausgeglichene politische und soziale Ordnung zu schaffen, führt logischerweise zu einer Rückbesinnung an die ethnische Wurzel des Menschen und seiner Gemeinschaften.
Deshalb kann die seit Jahren in Großbritannien und auch in Frankreich stärker werdende Aktivität der nationalen (d.h. ethnischen!) Bewegungen den unvoreingenommenen Beobachter nicht überraschen.
So sprechen in Cymru (englisch: Wales, eigentlich = Welschland!) 20 Prozent seiner Bevölkerung von knapp drei Millionen noch Kymrisch (keltisch) als Muttersprache.
Das jüngst gewählte kymrische Parlament wird in der Hauptstadt tagen, also in Caerdydd (englisch: Cardiff). Darin wird die nationale Partei Plaid Cymru nun die zweitstärkste sein.
Wappen des Landes ist der rote Drache (Y Draig goch) und geht angeblich auf das vierte Jahrhundert zurück und soll als Wappentier an Mythen und Sagen keltischer Vergangenheit erinnern.
Durch den neuerdings besonders geförderten Sprachunterricht nimmt seit Jahren die Zahl der Kymrisch sprechenden Kinder deutlich zu.
Jörg Haider für EU-Beitritt Sloweniens unter "Bedingungen"
Minderheitenrechte für "Altösterreicher" gefordert
In einem Pressegespräch für eine slowenische Zeitung aus Krainburg hat der Kärntner Landeshauptmann (Ministerpräsident des Bundeslandes) Jörg Haider den von Slowenien gewünschten Beitritt zur EU "unter Bedingungen" befürwortet. Wegen der aktuellen Ereignisse auf dem Balkan müsse man danach trachten, daß in die Friedensgemeinschaft Europas auch jene Staaten eingeschlossen würden, die sich vor einigen Jahren vom Kommunismus befreiten, sagte Haider.
Allerdings müsse man abwarten, bis die Einkünfte slowenischer Staatsbürger mindestens 50 oder 60 Prozent der europäischen Durchschnittseinkommen erreichen. Andernfalls befürchte er "Erschütterungen" auf dem Kärntner Arbeitsmarkt.
Vor zehn Jahren, so Haider, als er Kärntner Landeshauptmann gewesen sei, wäre es "für die Kärntner slowenische Minderheit die bisher erwiesenerweise beste Zeit" gewesen. Damals habe es in der Landesregierung ein Büro für nationale Minderheiten gegeben und man habe die Minderheiten "wissen lassen", daß ihre ethnische Identität geachtet und unterstützt werde. Heute genieße diese Strategie auch Anerkennung.
Bei den letzten Wahlen war jedenfalls die Zuname der Pro-Haider-Stimmen gerade auch in Gemeinden mit besonderem Anteil slowenischer Einwohner auffällig gewesen. Haider meinte auch, daß die in Slowenien lebende deutsche Minderheit die "verfassungsmäßig garantierten Minderheitenrechte" erhalten müßte. Ein diesbezügliches Freundschaftsabkommen zwischen Österreich und Slowenien oder Kärnten und Slowenien würde ein "Schritt des guten Willens" sein.
Haider erwähnte bei der Wiener 1.-Mai-Veranstaltung der FPÖ allerdings, ein Slowenischer Diplomat hätte ihm anläßlich seines Besuches in Slowenien, "aus Wien" hätte man Druck auf die slowenische Regierung ausüben wollen, "um Haider nicht zu empfangen".
Pikantes aus dem Schlögl-Ministerium
Volksanwalt Schender hält Vorgehen eines Kriminalbeamten für unehrenhaft - Straffreiheit "unbefriedigend
"Ein Kriminalbeamter, der dienstlich von einem Todesfall erfahren hatte, nützte diese Tatsache aus, um durch eine falsche Angabe selbst einer Verkehrsstrafe zu entgehen. Er nannte den Verstorbenen fälschlicherweise als verantwortlichen Lenker seines Fahrzeuges!. Dieses Verhalten wurde weder strafrechtlich noch disziplinär geahndet.
Nach der rechtlichen Überprüfung wurde festgestellt, daß die Justiz keinen Anlaß zur Anklageerhebung sah; auch lasse die Rechtslage eine disziplinäre Bestrafung nicht zu.
Volksanwalt Schender hat diesen Fall im Rahmen seines jährlich an das Parlament zu richtenden Tätigkeitsbericht aufgezeigt, um auf diese unbefriedigende Rechtslage aufmerksam zu machen.
"Dieses schlechte Beispiel darf nicht Schule machen, daher sollte zumindest im Bereich des Disziplinarrechtes ein solches Delikt eindeutig verfolgbar und auch in der Praxis entsprechend geahndet werden", meint Schender.
Bosnien-Herzegowina stoppt Rückkehr
Bosnien-Herzegowina hat die Rückkehr bosnischer Flüchtlinge aus Deutschland vorerst gestoppt, weil es nach eigenen Angaben viele Flüchtlinge aus dem Kosovo aufnehmen muß.
Nach 1991 kamen aus Bosnien rund 350.000 Menschen nach Deutschland.
Wiener FPÖ-Stadtrat Kabas urgiert Drogentests für Lehrer
Aus Anlaß eines aktuellen Falles, bei dem zwei Hauptschullehrer in einen Drogenrausch verfielen (und einer der beiden nach einer Überdosis verstarb), urgierte der Obmann der Wiener Freiheitlichen Hilmar Kabas die FPÖ-Forderung nach verpflichtenden Drogentests für all jene Berufsgruppen, die mit Kindern zu tun haben, insbesondere Lehrer.
Gleichgeschlechtliche Paare vor BRD-Standesamt
Bundesgesetz für Gleichstellung in Vorbereitung
Zum ersten Mal in der BRD haben sich auf einem Hamburger Standesamt gleichgeschlechtliche Paare offiziell als "Eheleute" eintragen lassen. Grundlage ist das im April von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz über die "Hamburger Ehe". Danach erhalten die homosexuellen Paare eine offizielle Anerkennung ihrer "Lebensgemeinschaften". Sie tragen sich in ein "Partnerschaftsbuch" ein.
Der Abgeordnete Lutz Kretschmann (SP), "Trauzeuge" für ein Paar, sagte, die Veranstaltung sei ein "großer Schritt" für die Partnerschaft sowie für die "Gleichstellung" insgesamt. "Ein weiterer Schritt muß nun auf Bundesebene in Form einer gesetzlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften erfolgen", forderte er. Die rot-grünen
Regierungspartner in Bonn haben sich per Koalitionsvereinbarung verpflichtet, homosexuelle Lebensgemeinschaften weitgehend rechtlich mit Ehepaaren gleichzustellen. Das entsprechende Gesetz ist noch in Vorbereitung.
Telekom-Auskunft auch in Englisch und Türkisch
Die Deutsche Telekom bietet nun Telefonauskunft auch in englischer und türkischer Sprache an. Türkischsprachige und englischsprachige Anrufer erhalten Auskunft über Telefonnummern, Ortsnetzkennzahlen, Anschriften und Postleitzahlen. Auch die Weitervermittlung an die gewünschte Rufnummer sei möglich; dabei gilt der reguläre Telekom-Tarif. Immerhin leben in Deutschland rund 2,4 Millionen Menschen aus der Türkei.
Jugoslawien-Krieg verursacht in Ungarn 550 Mrd. S Einbußen
Der NATO-Krieg gegen Jugoslawien verursacht in Ungarn, laut Schätzungen der OECD, wirtschaftliche Einbußen in Höhe von 10 Milliarden Forint. Das ist weit über 0,25 Prozent des Bruttoinlandprodukts, sagte Peter Balas, ungarischer Wirtschaftsminister.
Lenkt Paris endlich ein?
Frankreichs "Regionalsprachen" sollen "geschützt" werden Staatspräsident Chirac wird den Verfassungsrat mit der Prüfung der Europäischen Charta zum Schutz der Regionalsprachen befassen. Die Verfassungshüter sollen entscheiden, ob die Charta mit dem französischen Grundgesetz vereinbar ist.
Von dem Abkommen werden in Frankreich rund zehn Minderheitensprachen betroffen sein, darunter Korsisch, Baskisch, Bretonisch und Deutsch (freilich nur als "Elsässisch").
Das neue Bonner Staatsbürgerschaftsrecht
Automatische Einbürgerung von Neugeborenen
Der Bundestag beschloß in Bonn das zwischen der rot-grünen Koalition und der FDP vereinbarte "Optionsmodell". Ausländerkinder erhalten demnach die doppelte Staatsangehörigkeit, müssen sich aber bis zu ihrem 23. Geburtstag für einen der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
Das geltende "Abstammungsprinzip" soll um Elemente durch das "Territorialprinzip" weitgehend ersetzt werden: Ausschlaggebend sind nicht mehr die Eltern, sondern der Ort der Geburt. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten folglich bei der Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Zugleich können sie aber auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern haben.
Ausländische Kinder, die noch nicht älter als zehn Jahre sind, erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend.
Trotz der Doppel-Staatsbürgerschaft für Kinder gilt weiter der Grundsatz, daß der Doppel-Paß die Ausnahme bleiben soll. Bis zu ihrem 23. Geburtstag müssen sich die erwachsen gewordenen Ausländer für eine ihrer beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden.
Wer Deutscher bleiben will, muß die Aufgabe seiner zweiten Staatsbürgerschaft nachweisen, sonst geht die deutsche. In "Härtefällen" kann ein Antrag auf eine "Beibehaltungsgenehmigung" für den deutschen Paß gestellt werden.
Ausländer, die nicht unter die Sonderregelung für Kinder fallen, werden auf Antrag eingebürgert, wenn sie seit mindestens acht Jahren ständig in Deutschland leben. Bisher galt eine Frist von 15 Jahren.
Die Einbürgerung setzt ausdrücklich Verfassungstreue, Sprachkenntnisse und Straflosigkeit voraus. Eine Sozialklausel sieht vor, daß Ausländer, die unverschuldet von Sozialhilfe leben, dennoch eingebürgert werden können. Der Bundesrat verlangt zudem, daß die Einbürgerung etwa politischer Gewalttäter zwingend ausgeschlossen wird.
Ausländer, die die geltenden Bestimmungen erfüllen, müssen sich zwischen ihrer bisherigen und der deutschen Staatsbürgerschaft. Auch sie können aber Doppel-Staatsbürger werden, wenn sie aus persönlichen Gründen als "Härtefall" eingestuft werden. Wie bisher können auch Kinder aus binationalen Ehen zwei Pässe erhalten.
365 Abgeordnete billigten das Gesetz nach dem Modell von SPD, Grünen und
FDP, 184 stimmten dagegen. 39 Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Der Stimme enthielten sich bei der CDU u.a. Rita Süßmuth, Norbert Blüm und Heiner Geißler. Sie sagten, es sei richtig, Ausländerkindern mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen. Die FDP regiert zusammen mit der SPD in Rheinland-Pfalz. Die Stimmen dieser Landesregierung verhalfen zur Mehrheit im Bundesrat.
"Schutzzonen" für ehemalige Konzentrationslager (KL) in Polen
Demonstrationen und religiöse Manifestationen verboten
Durch ein besonderes Gesetz, wonach "Schutzzonen" um ehemalige deutsche KL in Polen errichtet werden, versucht das polnische Parlament die heftigen Diskussionen um Kreuze und christliche Gedenkstätten zu beenden, die weltweite jüdische Proteste hervorgerufen hatten. In den Schutzzonen darf es weder zivile noch religiöse Demonstrationen geben.
Nach der neuen Regelung können religiöse Symbole, die mit Einwilligung von Kirchen und Glaubensgemeinschaften angebracht wurden, in unmittelbarer Nähe der früheren Lager stehen bleiben.
Der Streit hatte sich um die Kreuze in der Nähe des früheren Konzentrationslagers Auschwitz entzündet. Nach Auffassung jüdischer Organisationen würden religiöse Symbole wie die umstrittenen Kreuze des Politikers Kazimierz Switon "die Totenruhe verletzen".
Asien
Wurde Öcalan buchstäblich "verkauft"?
Laut Aussagen der Opposition in Kenia zahlte die Türkei 5 Millionen Dollar für den PKK-Chef
Oppositionspolitiker in Kenia haben der Regierung vorgeworfen, PKK-Chef Öcalan an die Türkei verschachert zu haben. Leitende Beamte der Behörde für Verbrechensbekämpfung und andere einflußreiche Leute hätten viel Geld dafür erhalten, daß der Chef der PKK auf seinem Weg von der griechischen Botschaft in Nairobi zum internationalen Flughafen von türkischen Agenten verschleppt werden konnte, sagte der Oppositionelle Mukhisa Kituyi laut Zeitungsberichten vom Donnerstag im Parlament. Sein Kollege Barre Shill behauptet, skrupellose Beamte hätten Öcalan an die Türkei verkauft, anstatt ihm sicheres Geleit zu geben.
Die Presse spricht von fünf Millionen Dollar. Die Regierung hat allerdings "keinerlei Kenntnis von solchen Vorgängen".
Politische Spannungen in Israel
"Russische" Einwanderer gegen Innenministerium
Die großen religiösen und kulturellen Unterschiede zwischen den Einwanderern in Israel rufen zunehmend Spannungen hervor, die sich in Wahlzeiten naturgemäß besonders auswirken.
Laut "Rückkehrgesetz" wird als Jude angesehen, wer zumindest einen jüdischen Großelternteil hat. Das Innenministerium zögert jedoch die Registrierung solcher Einwanderer als Juden hinaus, obwohl der Oberste Gerichtshof es mehrmals angewiesen hat, die Registrierung vorzunehmen.
In letzter Zeit fallen die Massenhaft eintreffenden Juden aus der ehemaligen Sowjetunion, darunter sind aber anscheinend auch viele Menschen anderer Abstammung, die im roten Imperium Juden oder Jüdinnen geheiratet hatten, jedoch nicht zum Judentum übertraten. Sie klagen nun über Maßnahmen des Innenministeriums wie erzwungene Trennung von Ehepartnern oder sogar Zwangsausweisung aus Israel.
Integrationsminister Juli Edelstein, selbst aus der Sowjetunion eingewandert, will, daß seine Partei nach den Wahlen den Innenminister stellt.
Amerika
Drehen Amerikas "Gutmenschen" endgültig durch?
In Louisiana wurde ein Zweitklaßler an eine andere Schule befristet strafversetzt, weil er die
Uhr seines Opas mit einem kleinen angehängten Taschenmesser in die Schule brachte.
Ein fünf Jahre alter Bub, der in Kalifornien dem Lehrer eine gefundene Rasierklinge zeigte, mußte deshalb den Kindergarten wechseln.
Sogar "Alkohol" und "sexuelle Belästigung" machen Schlagzeilen. In Colorado wurde ein Direktor strafversetzt und zurückgestuft, weil Schüler (siebente und achte Klasse) auf der Klassenfahrt in Paris an einem Glas Wein genippt hatten. Ein Sechsjähriger aus North Carolina wurde bestraft, weil er ein Mädchen auf die Wange geküßt hatte.
"Jeder will Sicherheit, und nur eine strenge Politik führt dahin", sagen manche Amerikaner.
Gewiß! Aber heißt die Bestrafung Sechsjähriger in solchen Fällen nicht "das Pferd beim Schwanz aufzäumen"?
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Nachrichten-Archiv
Karelien zurück zu Finnland
Matti Laukkanen, Vorsitzender des "Karelischen Verbandes" der die Interessen der im Zweiten Weltkrieg von den Sowjets aus Karelien vertriebenen Finnen vertritt, hält die Rückkehr Kareliens nach Finnland für möglich. Zwischen Finnen und Russen haben Gespräche stattgefunden, bei denen wirtschaftliche Leistungen Finnlands an Rußland; als Preis für die Rückgabe der unter Stalin okkupierten karelischen Gebiete besprochen wurden.
Russische Politiker und Publizisten haben zudem ihre Bereitschaft signalisiert, auch über die Rückgabe Nord-Ostpreußens an Deutschland und der Kurilen-Inseln an Japan zu verhandeln. Die japanische Regierung setzt sich vehement für die Rückgabe der Kurilen ein. Bonn dagegen zeigt an Nord-Ostpreußen keinerlei Interesse.
"Wissenschaften"
Eine weitere wissenschaftliche Kraft im Dienste des Proporz-Antifaschismus ist die aus der Koalition entfernte Johanna Dohnal. Neben ihren schönen Pensionen, hat sie nun ein Zubrot: Frau Dohnal ist jetzt "Lehrbeauftragte des Instituts für Politikwissenschaften der Universität Wien".
Globales
The Wall Street Journal Europe wußte uns am 21.1.1997 aufzuklären, was unter "Globalisierung" zu verstehen sei: "Eines der wichtigsten Ziele unserer Regierung ist es, darauf zu achten, daß die ökonomischen Interessen der Vereinigten Staaten global wahrgenommen werden."
Gedankenverbrechen
Die Kategorie der "Gedankenverbrechen", aus G. Orwells berühmten Werk "1984" bekannt, wird im EU-Europa zunehmend zu juristischer Realität. Zu diesem so aktuellem Thema hat Jörg Haider, Obmann der FPÖ, in seiner Neujahrsrede u.a. geäußert:
"Daher glaube ich also, daß wir eine Gefahr in Zukunft steuern müssen: Durch Zusammenhalt und durch Verteidigung der eigenen Meinung, jede Form der persönlichen Vernichtungs-feldzüge zu unterbinden... Denkt nur daran, wie es unserem Hans-Jörg Schimanek gegangen ist. Wäre er nicht in die Politik für die Freiheitlichen gegangen - sein Sohn würde niemals mit einer Haftstrafe abgeurteilt worden sein. Niemals! Nur weil er ein Freiheitlicher war hat man dieses Schicksal seiner ganzen Familie aufgebürdet.
Und ich wünsche mir sehr, daß irgendwann einmal in Österreich auch die politischen Verantwortungsträger den Mut haben werden zu sagen: Kinderschänder gehören weggesperrt, aber nicht Menschen, die eine abweichende Meinung äußern können, denn wenn die Demokratie so schwach ist, daß sie keine abweichende "eigene Meinung" mehr verträgt, dann ist die Demokratie nichts wert."
De Gaulle kandidiert für "FRONT NATIONAL"
Bei der Europawahl 1999 wird Charles de Gaulle, ein Enkel des berühmten früheren französischen Staatspräsidenten, für den Front National kandidieren. Der FN-Vorstand schlägt Le Pen für Listenplatz eins und de Gaulle für Listenplatz zwei vor. 1994 kam die Partei bei der Europawahl auf 10,4 Prozent der Stimmen und zog mit einer starken Gruppe ins Brüsseler Parlament ein.
Deutschfeindlich
Die Schriftstellerin Monika Maron hat in einem Interview mit dem angesehenen französischen Magazin "Le Point" Deutschlands Nachbarländern einen "anti-deutschen Rassismus vorge-worfen." Ich finde es unerträglich, daß die Nachbarländer stets eine Haltung der Mißtrauens einnehmen", so Maron weiter Schließlich hätten alle Länder ein rechtsextremes" Wählerpoten-tial. Niemand könne heute von einem jungen Deutschen verlangen, daß es die Verantwortung für die Verbrechen seiner Großeltern übernehme. "Alle Länder der Welt erlauben es sich, die Deutschen zu beleidigen, und ich frage mich manchmal, ob wir nicht völlig verrückt sind, daß wir uns nicht zu wehren wagen" so die Autorin abschließend.
Nationalstolz - auch für Deutsche?
Eine BRD-Illustrierte befragte Prominente: "Bei welcher Gelegenheit sind Sie stolz, Deutsche(r)
zu sein?" "Wenn es einen Grund dafür gibt", meint recht pragmatisch Guildo Horn. "Immer - außer wenn die deutsche Presse wilde Gerüchte über mich verbreitet", sagt Claudia Schiffer betont patriotisch." "Während der Hymne bei Spielen mit der Nationalmannschaft", antwortet der Kapitän der Nationalmannschaft Oliver Bierhoff.
Nicht stolz auf Deutschland sind - wen wundert's - fast alle befragten Medien-Leute. "Bei keiner", gibt lapidar der ehemaliger "Spiegel"-Mann und nun Fernseh-"Talkmaster" Erich Böhme zu. "Wenn ich nicht als solcher erkannt werde", sagt Gerd Schulte-Hillen, der Vorstandschef des Medienkonzerns Gruner + Jahr. "Wann immer jemand daran erinnert, daß Hitler Österreicher war" - mit dieser Antwort macht der Film- und Fernsehautor Wolfgang Menge sein beschränktes Geschichtsbild öffentlich.
Seltsamerweise wurde auch der bekannte Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki befragt, der aber klarstellt: "Die Frage unterstellt, daß ich, erstens, ein Deutscher bin, und, zweitens, deshalb noch Stolz empfinde. Beides trifft nicht zu."
Waldorfschule übt Sippenhaftung
Weil ihre Mutter, die 27jährige Tanja Bayen, zur "rechten Szene" in Norddeutschland gehört, wurde die achtjährige Marrit Bayen von der Waldorfschule am Maschsee in Hannover verwiesen.
Asien
ISRAEL:
Schlomo Morel wird nicht ausgeliefertDie israelische Justiz lehnt es ab, den mutmaßlichen Massenmörder Schlomo Morel an Polen auszuliefern. Der polnische Staatsanwalt wirft Morel Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Er soll 1945 im polnischen Konzentrationslager Schwentochlowitz 1.538 Deutsche ermordet haben. Schlomo Morel ist sowohl polnischer als auch israelischer Staatsbürger. In Israel sieht man keinen Grund zur Strafverfolgung, und als israelischer Staatsbürger muß Morel eine Auslieferung in ein fremdes Land nicht befürchten.
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