Des Justizministers Michalek Basar
"Entsetzlich schlechte Qualität der österr. Rechtspflege"
N
icht ohne Grund gelten die alten Römer als hervorragende Organisatoren. Sie wußten ganz gewiß, was sie sagten, als sie die Rechtspflege zum Fundament des Staates erklärten. Auf dieser Grundlage ergibt sich selbstverständlich, daß politische Diskussionen, weltanschauliche Auseinandersetzungen, wissenschaftliche Studien außerhalb der Rechtspflege zu bleiben hätten, daß die Justiz nie zum Instrumente parteiischer Machtpolitik verkommen dürfte - fromme Illusionen, freilich, wie die Praxis zeigt.Und wenn der medienverdummte Bürger, der sich ja "nicht in die Politik einmischt", glaubt, in dieser Republik, die sich täglich schon vor dem Frühstück dreimal als Rechtsstaat selber feiert, könne ihm sein gutes Recht nicht abhanden kommen, so möge er sich ein wenig mit dem Fall Lagler beschäftigen. Sogar das österr. Staatsfernsehen mußte sich mit diesem Fall befassen und stufte ihn (Zitat:) "unter den drei größten Skandalen der zweiten Republik" ein. Hier die Kurzfassung:
Bürger Gert Lagler, Wiener Geschäftsmann, erfährt während einer Reise nach Vorarlberg über die Medien, einer seiner Angestellten sei in Wien verhaftet worden. Als Herr Lagler sich bei der Polizei über den Vorfall erkundigen will, wird er selbst verhaftet. Das Wiener Sicherheitsbüro gibt daraufhin eine Pressekonferenz und läßt über alle Medien verbreiten, in der Person des Herrn Lagler habe man einen Großbetrüger zur Strecke gebracht. Daraufhin, wie zu erwarten, erstatten dessen Kunden dutzendweise Anzeige, um ihre vermeintlich gefährdeten Interessen zu schützen: Herr Laglers Ruf und wirtschaftliche Basis sind in wenigen Tagen ruiniert.
Das Ganze war Folge der verhältnismäßig unbedeutenden Anzeige eines Kunden, der sich - wie nachgewiesen wurde - irrtümlich getäuscht geglaubt hatte. Diese Anzeige aber, von den Behörden in der bekannten schluderig-amicalen Weise behandelt, geriet für Polizei und Justiz schließlich zur Großblamage.
Aber das wäre ja noch kein Justizskandal - der kommt noch: Das Verfahren gegen den erwiesenermaßen Unschuldigen wurde von der österreichischen Justiz 15 (fünfzehn!) Jahre "beamtshandelt", wodurch Kaufmann Lagler, wie man sich leicht vorstellen kann, seine berufliche Existenz endgültig verlor.
Er protestierte in Straßburg. Von wegen Menschenrechten und so. Straßburg gab ihm recht und verurteilte unsere saubere Republik wieder einmal. Was die Herren des Wiener Justiz-ministeriums nicht weiter beeindruckte: Herrn Michaleks Justizministerium weigerte sich, Herrn Lagler den geforderten Schadensersatz zu zahlen.
Aber jetzt kommt das Schönste: Als Herrn Laglers Anwalt Friedrich Flendrovsky im Justiz-ministerium vorstellig wurde, schlug man ihm einen "Handel" (!) vor, (Aussage des Rechts-anwaltes Flendrovsky im österr. Fernsehen: Herr Lagler möge sich entgegenkommender-weise der fahrlässigen Krida [= des betrügerischen Konkurs] schuldig bekennen; man würde ihn dann zu einer kleinen bedingten [Bewährungs-] Strafe verurteilen, und man könne die Sache rasch abschließen.
Vermutlicher Hintergrund des schier unglaublichen "Vorschlags" aus einem Justizministerium: die Republik will sich die von ihr geschuldeten hohen Beträge schenken lassen. Rechtsanwalt Flen-drovsky, der übrigens von einer "entsetzlich schlechten Qualität der österreichischen Rechts-pflege" sprach, vermutet allerdings einen weiteren möglichen Beweggrund der Justizverwalter, vielleicht, so sagte er, warteten sie "auf den Tod des Mandanten".
Herrn Michalek, dem Haupte der Wiener Justiz, sei jedenfalls empfohlen, des alten römischen Spruchs eingedenkt zu sein, ehe sich in seinem Hause Sitten breitmachen, die selbst einem korrupten levantinischen Teppichhändler die Schamröte ins Gesicht treiben könnten.
Und wir sind sicher: Michalek weiß, wie levantinische Teppichhändler so sind.
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