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Normschrift - oder genormtes Denken?

 

Im Jahre 1993 haben Verantwortliche der Österreichischen Bundesforste den Angehörigen eines im Reichraminger Hintergebirge bei einer Bergtour ums Leben gekommenen Mannes das Anbringen einer Gedenktafel bewilligt. Vier Jahre später erhielt die Mutter des Verstorbenen eine Aufforderung der Bundesforste, die Tafel zu entfernen, denn sie sei "politisch anstößig". Im gleichen Schreiben wurde jedoch beschieden, eine neue "Grundbenützungsbewilligung" könne erteilt werden, wenn die Gedenktafel "in Normschrift" gehalten und "ohne Nennung von Mitgliedschaften" ausgeführt würde.

Damit Sie wissen, wie eine "politisch anstößige" Gedenktafel aussieht, hier die Beschreibung:

Links oben zeigt sie das Bild eines Korporierten in Couleur. Daneben befindet sich folgender Text: "Das Licht ist verloschen, dahin ist sein Schein, doch was es geleuchtet, soll in uns sein." Und: "Im trauernden Gedenken an Norbert Genk, cand.jur., aB der akad. B!Brixia Innsbruck, AH der p.c.V.! Ostmark Linz, Fähnrich der Reserve". Weiters zieren Lebensrune und Geburtsdatum sowie Todesrune und Sterbedatum die Tafel.

Hervorzuheben ist der ebenfalls auf der Gedenktafel festgehaltene Dank an die alpine Einsatzgruppe der Gendarmerie und an die Feuerwehr Reichraming. Die Behörden beanstandeten die "Frakturschrift" und die "Darstellung der Lebens- bzw. Todesrune" mit der Begründung, daß man bei der Errichtung von Gedenktafeln einen besonderen Maßstab anlegen und Rücksichten nehmen müßte.

Auf wen man welche Rücksichten nehmen müsse, stand nicht im behördlichen Schriftstück. Auch der zuständige Minister A. Molterer sah sich nicht in der Lage, auf die vielen Anfragen zu antworten.

 


 

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