Eltern (bzw. Erziehungsberechtigte)
und Kinder haben im Bildungsbereich Rechte, die ihnen
unabhängig von den jeweiligen Schulgesetzen zustehen.
Das elterliche Recht auf Erziehung der
Kinder ist ein natürliches Recht. Die Verantwortung für
das leibliche und seelische Wohlbefinden des Kindes liegt in
erster Linie bei den Eltern.
(in: Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte sowie Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz
der Menschenrechte und Grundfreiheiten, gelten als
Verfassungsbestimmungen)
"...Kinder haben das Recht auf freie
Meinungsäußerung und angemessene Berücksichtigung
ihrer Meinung....".
"... Eltern haben das Recht und die
Pflicht das Kind bei der Ausübung seiner Rechte in einer
seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu
leiten..."
(UN-Konvention:
Übereinkommen über die Rechte des Kindes)
Diese grundlegenden Vorgaben sind im
österreichischen Schulrecht nahezu vorbildlich
berücksichtigt.
"Die österreichische Schule hat die
Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der
Jugend....mitzuwirken" (§ 2
Schulorganisationsgesetz)
Aufbauend auf diesem allgemeinen
Verfassungsgebot zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit von
Elternhaus und Schule finden sich im Schulunterrichtsgesetz
zahlreiche Bestimmungen, die Regelungen für die Eltern- und
Schülerbeteiligung enthalten. Darunter z.B. § 64 betr.
Schulgemeinschaftsausschuss kurz SGA, § 63a betr. Klassen-
und Schulforum und & 63 betr. Bedeutung bzw. Stellung des
Elternvereins in der Schule
Aufgabe eines Elternvereins ist es, die
Kinder und deren Eltern in diesem schulpartnerschaftlichen
Zusammenspiel zu beraten, zu unterstützen und in den diversen
Gremien zu vertreten. Die regelmäßigen Sitzungen des
Vorstands des Elternvereins dienen der gegenseitigen Information
über relevante Neuerungen/Ereignisse, der Meinungsbildung und
der Planung weiterer Vorgangsweisen und
Aktivitäten.
Es ist wichtig zu diesen
Zusammenkünften auch die KlassenelternvertreterInnen
einzuladen. Ergebnisse dieser Beratungen bildeten die Basis
für die Arbeit der Elternvertreter/-innen in den
verschiedenen Gremien.
Neben der inhaltlichen Ebene galt und gilt
es für den Elternverein auch als wichtig dafür zu
sorgen, dass die finanzielle Belastung der Elternschaft bei den
diversen Unternehmungen mitbedacht wird und dass kein Kind aus
Kostengründen an der Teilnahme gehindert ist. Dank der von
vielen Eltern bezahlten Mitgliedsbeiträge können
Elternvereine diesen Auftrag auch wahrnehmen und sowohl
verschiedene Projekte an der Schule als auch einzelne Kinder bei
Schulveranstaltungen finanziell unterstützen. Über die
Wichtigkeit von Persönlichkeitsentwicklung, Ermutigung,
Konfliktfähigkeit, Prävention in verschiedensten
sensiblen Bereichen soll in Elternvereinen diskutiert und
Beiträge zur Umsetzung unterstützt bzw. geleistet
werden.
Zum Abschluss noch eine "Definition" der
Primärtugend Konfliktfähigkeit vom Wirtschaftsexperten
Prof. Helmut F. Karner:
"Konfliktfähigkeit ist die
Fähigkeit, notwendige von überflüssigen und
lösbare von unlösbaren Konflikten zu unterscheiden,
überflüssige Konflikte zu meiden, notwendige Konflikte
mit einem Minimum an psychischem, sozialem und zeitlichem Aufwand
zu lösen und mit unlösbaren leben zu lernen."