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- Kommentar zum Schreiben
des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) auf
Anfrage der Eltern:
September 2007
"Dass EV derartige
Aufgaben übernehmen und sich dadurch in die Rolle
von Arbeitgebern begeben, davon haben wir immer
abgeraten. Denn dass nicht mit "Werkvertrag" abgehandelt
werden kann, was in den "Schulbetrieb eingepasst" werden
muss, ist klar.
Unsere einzige Lösung war,
dass jeder Elternteil als "Auftraggeber" auftritt und der
EV nur mit dem Kontaktherstellen und Organisieren befasst
ist.
Dennoch gelingt es auch bei uns
etlichen Schulen (Lehrern/LeiterInnen) noch immer, EV zu
finden, die "gutgläubig" scheinbar nur Arbeit
(Zettel verteilen, Geld einsammeln, Bezahlen,..)
übernehmen.
Den kostenpflichtigen Einsatz
von Experten (Native speaker, etc) im Pflichtunterricht
-auch bei "quasi freiwilliger" Bezahlung- lehnen wir
weiterhin strikt ab.
Es gibt auch Bürgermeister,
die versuchen, Nachmittagsbetreuung über EV anbieten
zu lassen."
Ilse Schmid
mobil: 06645123272
- Ilse Schmid
- Präsidentin
- LV-EV
- Tel. 0664 5123272
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